Artikel 175 des japanischen Strafgesetzbuches lautet folgendermaßen:
わいせつな文書、図画その他の物を頒布し、販売し、又は公然と陳列した者は、二年以下の懲役又は二百五十万円以下の罰金若しくは科料に処する。販売の目的でこれらの物を所持した者も、同様とする。
Eine Person, die obszöne Schriften, Zeichnungen oder andere Objekte verteilt, verkauft oder ausstellt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft mit Arbeit und einer Geldstrafe von bis zu 2,500,000 ¥ bestraft werden. Selbiges gilt für Personen, die diese Dinge zum Zweck des Verkaufes besitzen.
Artikel 175 ist seit 1907 unverändert und wurde 1957 durch ein Urteil konkretisiert. Unter Artikel 175 fällt demnach, was die folgenden drei Bedingungen erfüllt:
- Es stimuliert oder erregt sexuelles Begehren ohne Zweck;
- Verletzt das gewöhnliche sexuelle Schamgefühl;
- Verstößt gegen die guten sexuellen Sitten.
Oder halt auch: Alles, was nicht in einem Sachbuch oder einer Dokumentation vorkommt.
Nun weiß wahrscheinlich jeder, dass es auch in Japan Pornographie gibt. Da die japanischen Gefängnisse nicht voller Porno-Darsteller und Manga-Zeichner, die “Obszönes” verbreiten, sind, scheint es da also ein Schlupfloch zu geben.
Der geneigte Leser weiß es vielleicht schon: In Japan wird zensiert wie verrückt.
Um gar nicht erst Gefahr zu laufen, als obszön eingestuft zu werden, wird in Japan Selbstzensur vorgenommen. Das gilt übrigens nicht für den Inhalt, japanische Pornographie hat Ecken, in die ich nicht einmal mit Schutzanzug möchte, sondern nur für das Bildmaterial an sich. Dabei hat es sich etabliert, primäre Geschlechtsorgane nicht zu zeigen.
Das geschieht in Pornos mit echten Menschen meist via Mosaik. Ich meine mal gelesen zu haben, dass diese Form der Verpixelung die Entscheidung, für alle Aufnahmen Kondome zu verwenden einfacher gemacht hätte, weil sie letztendlich eh nicht sichtbar sind, aber auf der Suche nach einer Quelle bin ich leider nur auf Porno-Seiten gelandet. So kann’s gehen.
Gezeichnetes Material wird unterschiedlich zensiert, je nach Herausgeber. Der schwarze Balken kommt bei im Eigenverlag herausgegebenen Dōjinshi (同人誌) oder Werken von einschlägen Verlagen zum Einsatz.
Um keinen Ärger zu bekommen, haben sich bestimmte Regeln etabliert. Es ist z.B. nicht okay, die wichtigen Regionen mit nur einem dünnen Strich zu verschleiern, die Zensur muss flächig erfolgen. Beim Penis werden generell zumindest Harn-Samen-Röhre und der Übergang von der Eichel zum Schaft unter Balken versteckt. Die Verbindungsstelle von Penis und Vagina/After muss auch zensiert werden. Bei der Frau ist nicht ganz klar, wie viel zu sehen sein darf, aber die Klitoris wird auf jeden Fall verdeckt. Und ja, für unzureichende Zensurbalken sind auch schon Leute festgenommen worden. Als Alternative zum schwarzen Balken gibt es auch weiße Balken, die sind ein wenig dezenter.
Bei den großen Verlagen geht man da lieber auf Nummer sicher: Hier wird einfach ausgespart. Wo kein Penis, da auch kein Problem. Die Ausgestaltung der Bilder wird dann der Fantasie der Leserschaft überlassen.
Dass die in Manga dargestellten Charaktere oft sehr viel weniger Schambehaarung als der Durchschnittsjapaner aufweisen liegt auch am Osbzönitätsgesetz: Lange Zeit wurde die Darstellung von Schambehaarung auch als obszön verboten, inzwischen ist sie gestattet.
Wenn Manga im Ausland unzensiert verkauft werden, wird dafür einfach die unzensierte Ausgangsdatei verwendet. Bei Werken, die großflächig weiß zensiert werden, bin ich mir aber nicht sicher, ob die Zeichner und Zeichnerinnen sich überhaupt die Mühe machen, die fraglichen Organe zu zeichnen.
Alte Pornographie, wie z.B. die Shunga (春画), wird als Kunst gewertet und unzensiert gezeigt. Auch wenn’s da oftmals sehr explizit hoch hergeht hat offenbar niemand mehr Bedenken, dass sie gegen die guten Sitten verstoßen. Die Sache mit den Tentakeln ist übrigens absolut nichts Neues: Eines der berühmtesten Shunga zeigt eine Frau mit zwei Oktopussen.
Mehr: Shunga: Wenn Pornographie zu Kunst wird.
Die relative Popularität von Tentakeln in pornographischen Manga und Anime hat aber sicher mehr damit zu tun, dass sie per Definition keine Penisse sind und dementsprechend nicht zensiert werden müssen – bis sie in Körperöffnungen stecken.
Nun könnte man bei dem ganzen Tohuwabohu meinen, dass sexuelle Inhalte in Japan generell eher nur unter der Ladentheke gehandelt werden. Weit gefehlt! Was man krude als Tittenheftchen betiteln könnte findet man in jedem Conbini, auch wenn es Bemühungen gibt, sie zumindest aus der Augenhöhe von Grundschülern zu verbannen. Auch Manga mit sexuellen Inhalten kann man im Laden zwar nicht durchblättern, da sie nur eingeschweißt verkauft werden, aber oft sind die Cover schon sehr eindeutig und direkt auf Augenhöhe kleiner Kinder.
Apropos kleine Kinder: Der Besitz von Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern ist erst seit 2014 illegal. Die Produktion solcher Darstellungen ist seit 1999 illegal, was aber nicht gezeichnetes Material beeinhaltet. Dieses ist noch immer legal und einfach zu bekommen.
Generell findet man bei gezeichneter Pornographie alles, was inzwischen bei einschlägigen Pornoseiten nur noch euphemistisch betiteln darf.
Aber zum Glück sind die Penisse zensiert. Könnte ja sonst gegen die guten sexuellen Sitten verstoßen.
Hallo,
zum Inhalt kann ich jetzt wenig sagen, aber als ich in Tokyo war habe ich natürlich auch Akihabara besucht, da ich gerne Animes sehe. Und in einem der riesigen Anime und Mange Kaufhäusern dort ( Laden trifft es einfach nicht ) habe ich auch die ab 18 Abteilung besucht, natürlich nur aus reiner Neugierde, lesen konnte ich ohne Japanisch Kenntnisse eh nix.
Für einiges was da in den Regalen stand fährt man hierzulande vermutlich ein, mehr sag ich jetzt mal nicht.
Ansonsten ist Akihabara aber auf jeden Fall einen Besuch wert, abgesehen von den Spielhallen für Erwachsene, nicht wegen den Spielen, soweit bin ich nicht gekommen, mich hat direkt bei öffenen der Tür eine Schallwelle wieder rausgedrückt. Die normalen Spielhallen sind schon laut, aber die….