Für immer nur zu Gast?

Seit neun Jahren lebe ich in Japan. Ich zahle Steuern und Rentenbeiträge, habe einen Hauskredit aufgenommen, zwei Katzen aus dem Tierheim gerettet und dieses Jahr sogar dazu beigetragen, dass die japanische Bevölkerung ein ganz klein wenig langsamer schrumpft.

Obwohl sich inzwischen mein ganzes Leben in Japan befindet – ich habe nicht einmal mehr einen Karton mit alten Sachen in Berlin – möchte ich meine deutsche Staatsbürgerschaft behalten.

Normalerweise ist das kein Problem. Seit 2014 habe ich Permanent Residence, also eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. In Japan wählen zu können reizt mich nicht, in den öffentlichen Dienst möchte ich auch nicht wechseln. Bisher war für mich nicht ersichtlich, welcher Vorteil der japanischen Staatsbürgerschaft es rechtfertigen würde, die deutsche aufzugeben.

Mehr: Kann man eigentlich Japaner werden?

Mehr: Das doppelte Staatsbürgerlottchen.

Und dann kam Corona.

Geschenkt, dass meine Eltern und Schwester ihren geplanten Besuch um Bocchan zum ersten Mal zu sehen wahrscheinlich absagen werden müssen. Sie sind in Japan eben “nur” Touristen, und für Touristen aus 146 Ländern ist die Einreise derzeit verboten.

Aber eigentlich hatte ich auch vor mit Bocchan nach Deutschland zu reisen. Meine Eltern können noch in den Flieger nach Japan steigen, bei meinen Großeltern sieht die Sache schon anders aus und außerdem bietet die Elternzeit die einzige Möglichkeit, einfach mal für mehrere Monate nach Deutschland zu fliegen. Im Alltag mit Festanstellung funktioniert das nicht so gut.

Nach Deutschland könnte ich auch ohne Probleme reisen – ich habe einen deutschen Pass und deutsche Staatsangehörige, Staatsangehörige aus EU- und Schengenländern und Menschen, die einen gültigen Aufenthaltstitel haben, dürfen nach Deutschland einreisen. Nur zurück nach Japan zu kommen würde sich kompliziert gestalten.

Natürlich könnte Bocchan ins Land, er hat neben der deutschen ja auch die japanische Staatsbürgerschaft. Allerdings ist es gar nicht so einfach, so einen Flug alleine zu überstehen, wenn man ein Baby ist und noch nicht einmal laufen kann. Mama müsste nämlich nach dem derzeitigen Stand draußen bleiben. Obwohl ich Permanent Residence habe, Steuern zahle und mein Vielfraß-Kater die japanische Katzenfutterindustrie eigenhändig (eigenpfötig?) am Leben erhält, würde mir die Wiedereinreise verweigert werden. Das ist derzeit bis auf wenige Ausnahmen für alle, die ohne triftigen Grund (z.B. die schwere Krankheit oder den Tod eines Angehörigen) ausreisen, so.

Von deutscher Seite würde man auch die Einreise von Japanern ohne Aufenthaltserlaubnis für Deutschland wohl gern wieder erlauben, doch solche Abkommen beruhen generell auf Gegenseitigkeit und da Japan sich noch nicht einmal durchringen kann, einen Vorzeigeausländer wie mich und tausende andere nach der Ausreise auch wieder einreisen zu lassen, wird das wohl erst einmal nichts.

Zugegebenermaßen hat man die Bestimmungen für einige Menschen aus einigen Ländern schon etwas gelockert. Wie lange es noch dauert, bis sich zumindest für Nicht-Touristen wieder Normalität einstellt, steht aber leider in den Sternen. Im schlimmsten Fall würde ich nach Deutschland reisen und bis zum Ende meiner Elternzeit würde sich nichts tun. Das würde mich schlimmstenfalls den Job, aber zumindest einiges an Gehaltsausfall kosten.

Dieses Debakel ist für mich aber kein Grund alle Unterlagen zur Beantragung der japanischen Staatsbürgerschaft (die bekäme ich inzwischen ohne Probleme) zusammenzutragen. Denn als Japanerin ohne Aufenthaltstitel in Deutschland wäre die Situation auch kaum anders, und die Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft würde ich auch noch verlieren.

Doof ist es trotzdem. 🙁

12 Gedanken zu „Für immer nur zu Gast?

  1. Corinna sagt:

    Wie sieht das mit einer doppelten Staatsbürgerschaft aus?
    Das soll von japanischer Seite wohl nicht erlaubt sein, wird aber meines Wissens auch nicht sanktioniert.

    • Claudia sagt:

      Das funktioniert nur, wenn man beide Staatsbürgerschaften von Geburt an hat. Eine Vorraussetzung für den Erwerb der japanischen Staatsbürgerschaft ist die Ablegung aller anderen Staatsbürgerschaften (mit einigen Ausnahmen).

  2. Rumpelstilzchen sagt:

    Das ist umgekehrt genauso. Da ich seit 2000 keine japanische Staatsbürgerschaft habe (Deutschland hat meinen letzten gültigen japanischen Reisepass einkassiert), kann ich jetzt nicht zu meiner Mutter in Tokyo nachhause. Meine Tochter, die auch deswegen nur den deutschen Pass hat, kann ihre japanische Großmutter nicht sehen. Aber lt. Sumikai können die Nicht-Japaner_innen im Ausland, die mit einer /einem Japanerin/Japaner verheiratet sind, nach Japan einreisen. So habe ich vor kurzem gelesen. D.h. Du könntest nach Berlin kurz mit Deinem Sohn zusammen zurückfliegen und wieder nach Japan zurückkommen. Es heißt doch auch, man darf nicht in den letzten 14 Tagen in 146 Ländern aufhalten, nur dann wird die Einreise nach Japan verweigert. Mit anderen Worten, es gibt noch ca. 30 Länder, wo man ohne Einschränkung nach Japan einreisen kann. Ich habe sogar ernsthaft überlegt, ob ich dem japanischen Justizministerium frage, wenn ich über 14 Tage in “Nord-Territorium” (Süd-Kurilen) aufhalten würde und anschließend dann nach Japan einreisen dürfte, da lt. Japan “Nord-Territorium” zu Japan gehört. Spaß beiseite, es ist sehr nervig im Moment. Ich würde ja gern sogar jeden Tag testen lassen, ich würde die Tests auch selbst bezahlen, wenn ich nach Japan einreisen darf.

    • Claudia sagt:

      Wir haben zwei komplett andere Situationen. Hättest du deine japanische Staatsbürgerschaft und eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, könntest du nach Japan fliegen, deine Mutter sehen und danach wieder in Deutschland einreisen. Ich werde nicht zurück in das Land gelassen, in dem ich seit 9 Jahren lebe, weil ich die falsche Staatsbürgerschaft habe. Die Infos von Sumikai sind entweder falsch oder stark verkürzt, es gibt zwei verschiedene Sachverhalte: Menschen mit einem Ehepartner-Visum oder Permanent Residence, die vor dem 3.4. nach Deutschland ausgereist sind, dürfen wieder nach Japan zurück, auch wenn es keine humanitären Gründe für ihre Ausreise gab. Für Menschen, die nach dem 3.4. ausreisen, gilt das aber nicht, sie brauchen einen humanitären Grund für die Ausreise um danach wieder einreisen zu dürfen. Genauere Infos findest du hier auf der Seite der japanischen Botschaft in Berlin.
      Deine Situation ist natürlich noch ein wenig bescheidener, wenn ich wirklich wollte (oder es z.B. bei einem Trauerfall wirklich nötig wäre), könnte ich zumindest nach Deutschland reisen. Hoffen wir, dass die Situation sich bald entspannt.

      • Rumpelstilzchen sagt:

        Leider kann mein Vater, der Ende Januar 2020 gestorben ist, dadurch nicht beerdigt werden, weil die japanische Behörde/Bestatter von mir eine Bestattungserlaubnis braucht. Zur Trauerfeier im Februar konnten wir nach Tokio fliegen, aber 49 Tage später war das Einreiseverbot. Außerdem ist es auch sehr zäh, sowohl digital als auch telephonisch mit der Steuerberaterin meines Vaters zu kommunizieren, wegen der Erbschaft. Ich muß mich für Deinen Bericht „wie eine japanische Beerdigung abläuft“ sehr bedanken, da meine Frau und Tochter vorher sich sehr unsicher fühlten und Dein Bericht hat diese Unsicherheiten der beiden sehr gut abgenommen. Vielen vielen Dank!

        • Claudia sagt:

          Das klingt wirklich nach einem Albtraum! Ich hoffe, dass die Bestimmungen bald gelockert werden und dein Vater seine letzte Ruhe finden kann.

    • Lennart sagt:

      Hmm, ich hatte erst vor wenigen Tagen das Gleiche auf der Seite der jap. Botschaft in Delhi gelesen.
      Es klingt für mich schon so, als ob man mit Permanent Residency wieder einreisen darf, wenn man sich vorher eine Re-Entry Permission besorgt. Vor allem, wenn man bedenkt, dass Deutschland allmählich auf die Liste der Ausnahmen kommt. Und die übrigen Auflagen winken einem woanders auch (Vorweis eines negativen Tests oder ausgefülltes Formular).

      Es gibt eigtl. keinen Grund, die deutsche Staatsbürgerschaft abzulegen (und doppelte ist ja verboten). Wie kannst du eigtl. schon nach 9 Jahren die japanische Staatsbürgerschaft erhalten? Das ist ja erstaunlich schnell.

      Ich bin in der gleichen Situation, habe aber das Glück, dass Indien mit seinen zahllosen Auswanderern ein Konzept der Bindung an das Land entwickelt hat: einen Ausweis, der einem lebenslange Einreisegenehmigung und andere Erleichterungen beschert. Gerade derzeit (wo keine Visa ausgestellt werden). Ich bin dafür berechtigt – leider bearbeiten die Behörden solche Anträge derzeit nicht. Ich werde darüber schreiben. Bis dahin gehen die Kopfschmerzen mit Visa-Neuanträgen also weiter.

      Ich hoffe jedenfalls, dass du, aber auch wir in Japan im Oktober einreisen dürfen – du als Resident, wir als Touristen.

      • Claudia sagt:

        Die Staatsbürgerschaft kann man sogar schon nach fünf Jahren bekommen, da hat Japan sich nicht so. 🙂
        Leider gilt die Re-Entry Permission nur für Leute, die vor den Entry Bans in das jeweilige Land ausgereist sind. Für alle, die nach dem Stichtag Japan verlassen haben, gilt sie nur in speziellen Fällen. Das ist auf den Seiten der Botschaften etwas verwirrend geschrieben und wird auch online oft falsch wiedergegeben, aber glaube mir – ich habe mir das ausführlichst durchgelesen. 🙁 Ich hoffe, dass sich das alles langsam wieder normalisiert. Meinetwegen teste ich auch dreimal auf Corona und begebe mich in beide Richtungen in Quarantäne (zuhause jeweils), wenn es mir nur möglich ist, das Land zu verlassen ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

  3. Karen sagt:

    Und das dürfen sich jetzt mal alle EU-Kritiker ganz genau durchlesen!!!

    (Innerhalb der EU reicht nämlich ein Wohnort im jeweiligen Land, damit Familie einen besuchen oder man nach dem Auslandsaufenthalt wieder dahin zurück kann. Und doppelte Staatsbürgerschaft geht zum Glück auch.)

    • Rumpelstilzchen sagt:

      Ja, genau, vor allem der Herr Boris J. aus Downing Street oder der ehemalige Geschichtslehrer Börn H. aus der ehemaligen DDR.

  4. Rumpelstilzchen sagt:

    Ja, genau, vor allem der Herr Boris J. aus Downing Street oder der ehemalige Geschichtslehrer Börn H. aus der ehemaligen DDR.

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