Artikel 175 des japanischen Strafgesetzbuches lautet folgendermaßen:
Weiterlesenわいせつな文書、図画その他の物を頒布し、販売し、又は公然と陳列した者は、二年以下の懲役又は二百五十万円以下の罰金若しくは科料に処する。販売の目的でこれらの物を所持した者も、同様とする。
Eine Person, die obszöne Schriften, Zeichnungen oder andere Objekte verteilt, verkauft oder ausstellt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft mit Arbeit und einer Geldstrafe von bis zu 2,500,000 ¥ bestraft werden. Selbiges gilt für Personen, die diese Dinge zum Zweck des Verkaufes besitzen.