(Jaha, zwei Einträge an einem Tag!)
Als ich im März den Antrag auf 永住権 (Eijûken; ewiges Wohnrecht*) stellte, wurde mir gesagt, dass ich wohl mindestens acht Monate warten müsse, bis eine Entscheidung gefällt sein würde. Ich ging also davon aus, dass es eher ein Geburtstagsgeschenk für mich selbst werden würde und habe zwar immer mal dran gedacht, aber saß nicht ständig vorm Briefkasten und habe gewartet.
* Auf Deutsch heißt das “Niederlassungserlaubnis”, was aber irgendwie nicht richtig klingt. Ewig! Für immer!
Am Donnerstag war dann plötzlich die Briefkarte von der 入国管理局 (Nyûkoku-Kanri-Kyoku; Einwanderungsbehörde) da. Große Freude, ich bin dann am Freitag ein wenig früher von der Arbeit gegangen und nach 千葉 (Chiba) gefahren um meine neue 在留カード (Zairyû Card; Aufenthaltskarte) abzuholen.
Anders als beim Antragstellen musste ich diesmal keine Ewigkeiten warten, sondern hatte meine Karte schon nach dreißig Minuten in der Hand! 😀
Die Karte sieht aus wie jede andere Aufenthaltskarte, nur der Status wurde von 日本人の配偶者等 (Nihonjin no Haigûsha nado; Ehepartner eines Japaners, etc.) in 永住者 (Eijûsha; Permanent Resident) geändert und bei der 在留期間 (Zairyû-kikan; Aufenthaltsdauer) und dem 満了日 (Manryôbi; Ablaufdatum) stehen keine Daten, sondern Sternchen. Läuft nämlich nicht mehr ab. FUCK YEAH!
Die Karte selbst muss ich alle sieben Jahre erneuern lassen, das nächste Mal also 2021.
Was bringt mir das nun überhaupt?
Nichts unglaublich Tolles, aber erstens muss ich nicht mehr alle paar Jahre drölfzighundert Formulare ausfüllen und Dokumente einsammeln um ein Visum zu beantragen, zweitens ist das neue Visum unabhängig von meinem Mann und drittens hörte ich, dass so ein Visum durchaus gut ist um bei Banken Vertrauen aufzubauen, wenn man zum Beispiel einen Kredit braucht.
Dinge die ich selbst mit dem tollen Wisch nicht kann: Wählen. Mich zur Wahl stellen. In einer öffentlichen Institution arbeiten. Bei der Armee** arbeiten. Dinge, die ich eh nicht geplant hatte.
Permanent Residency ist auch nicht dasselbe wie Staatsbürgerschaft. Die bekommt man entgegen anderslautender Gerüchte durchaus auch, muss seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft aber abgeben. Und mal ganz im Ernst: Ich habe einen europäischen Pass und jetzt ein Visum, mit dem ich so lange in Japan bleiben kann, wie ich will – Was will ich mit einem japanischen Pass?
** Welchen Begriff verwenden wir derzeit? Sind wir noch bei Selbstverteidigungsstreitkräften, oder darf man es inzwischen Armee nennen?
Ich freue mich natürlich riesig, dass ich nie wieder Ewigkeiten in diesem hässlichen Warteraum mit den unerzogenen chinesischen Gören* verbringen muss, mal schauen ob wir am Wochenende noch ein wenig feiern. 🙂
* Es sind immer chinesische Gören.









